GlauCon - Umweltdienste

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ABFALL-LEXIKON

GlauCon Umweltdienste ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Abfälle oder Wertstoffe sachgerecht gesammelt und entsorgt werden sollen.
Unser Containerdienst bietet für jedes Abfallproblem garantiert den passenden Behälter. Hier finden Sie eine Übersicht, was unter die
jeweiligen Abfallarten fällt – und was nicht, damit alles reibungslos funktioniert. Es ist wichtig, dass der Behälter mit der ausgewählten
Abfallart nach den hier aufgeführten Beschreibungen befüllt wird. Sollten wir die Inhalte wegen einer falschen Befüllung nachsortieren
müssen, den Container aus Platzgründen oder zu schwerem Gewicht nicht stellen oder abholen können, entstehen zusätzliche Kosten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

Wir entsorgen umweltfreundlich, preisgünstig, flexibel und schnell!

Bauschutt

BAUSCHUTT

Unter Bauschutt werden ausschließlich mineralische Materialien verstanden, die bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Baumaßnahmen in Gebäuden, im Straßenbau oder auf Baustellen anfallen. Hierzu zählen z.B: Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- und Putzreste

Wichtig: Bauschutt kann zum günstigeren Preis als Baumischabfall entsorgt werden. Dafür ist es wichtig, dass der Bauschuttcontainer frei von Störstoffen ist.

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Baumischabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Hierzu zählen gemischte Baustoffe, die neben einem geringen Anteil Bauschutt (<5%) vorrangig aus Abfällen bestehen, die im Zuge von Abriss-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen anfallen, wie z.B.: Tapetenreste, Kabel, Rohre, Gipskartonplatten, Gasbeton, Kunststoff-Fenster und -Türen, Fensterrahmen mit Glasresten u.v.m.

Wichtig: Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle wie faserige Dämmmaterialien, belastete Dachpappe, Asbestzement und Fassadendämmung aus Styropor (HBCD) oder Holzabfall der Kategorie AIV zählen nicht zu Baumischabfällen. Diese Abfallarten müssen als Sonderabfall entsorgt werden.

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Bodenaushub

BODENAUSHUB

Halten Sie den Bodenaushub von Verunreinigungen frei. Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container nur bis zu Ladekante mit Mutterboden, Erde, Sand, Lehm, Kies und Steine befüllen.

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Altholz

ALTHOLZ AI / AII / AIII / AIV

Unter Altholz werden alle Holzmaterialien verstanden, die bereits verwendet, behandelt bzw. verarbeitet wurden. Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen. Es kann behandelt oder unbehandelt sein - wie z.B.: Schaltafeln, Parkett, Bodenbretter, Türen oder Paletten aus Holzwerkstoffen.

Je nach Verwendungszweck können unterschiedlich starke Verunreinigungen bzw. Behandlungsarten auftreten, so dass Altholz in 4 Qualitätsstufen eingeteilt wird.

  • AI – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde
  • AII – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz, ohne halogenorganische Verbindungen, ohne Holzschutzmittel
  • AIII – Holz mit halogenorganischen Verbindungen, ohne Holzschutzmittel
  • AIV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. Jägerzäune oder Palisadenholz) sowie sonstiges Holz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien AI bis AIII zugeordnet werden kann

Wichtig: Im Altholzcontainer darf nur Holz der Qualitätsstufe AI bis AIII gemischt entsorgt werden. Für Altholz der Kategorie AIV muss ein separater Container angefordert werden.

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Garten- und Parkabfälle

GARTEN- UND PARKABFÄLLE

Unter Gartenabfall werden kompostierbare Grünabfälle verstanden, die bei Garten-, Park- und Landschaftspflege anfallen. Ob Hobbygärtner oder Gartenbaubetrieb - mit unseren Containern können Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden.

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Sperrmüll

SPERRMÜLL

Zum Sperrmüll zählen große und sperrige Gegenstände aus Haushalt und Gewerbe, die etwa bei Umzügen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen anfallen. Sperrmüll kann nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, da er von Größe oder Gewicht nicht in die kommunalen Abfallbehälter und Mülltonnen passt.

Wichtig: Sperrmüll darf keine gefährlichen Abfälle von Elektroschrott, wie z.B.: Kühlschränke oder Monitore enthalten.

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Sonderabfall

SONDERABFÄLLE

Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle wie faserige Dämm-Materialien, Dachpappe, Asbestzement, Fassadendämmung aus Styropor oder Holzabfall der Kategorie AIV zählen zu Sonderabfällen und müssen entsprechend getrennt entsorgt werden. Die Entsorgung ist nicht ungefährlich und sollte nur mit Schutzkleidung oder von zugelassenen Fachleuten durchgeführt werden!

Wichtig: Für das Entsorgen kleinerer Mengen von Asbestzement bieten die Abfallbehörden spezielle Plastiksäcke oder -folien an, in die dieser Sonderabfall sofort nach der Demontage gepackt werden muss. Bei Demontage und Transport sollten sie Schutzkleidung inkl. Atemmaske und Handschuhe tragen.

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